Das sind Sachleistungen des Arbeitgebers. Diese Sachleistungen haben den großen Vorteil, dass sie bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei erfolgen können und so gut sind wie Bargeld. Ein Beispiel dafür können Tankgutscheine sein oder auch Naturalien.
Die aktuelle Zuwendung liegt derzeit bei 50 Euro monatlich.
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Leistungsbausteine
Sachbezug
Internetpauschale
Hierfür wird von der Finanzverwaltung ein pauschaler Barzuschuss für die Nutzung neuer Medien (Internet und Handy) anerkannt. Mit bis zu 50 Euro ein attraktiver Betrag für Arbeitnehmer und leicht in der Umsetzung. Der Arbeitgeber versteuert den Betrag pauschal.
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Restaurant – Einkaufsgutscheine
In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 30.000 Restaurants, Bistros, Bäcker- und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte wie z.B. Edeka, Penny-Markt, Rewe oder McDonald´s in denen Menü-Schecks einfach und bequem eingelöst werden.
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Aufmerksamkeiten
Kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag, Jubiläum, Namenstag, Verlobung, Hochzeit, Einschulung eines Kindes usw. sind bis zu einem Betrag von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Freigrenze kann mehrmals pro Jahr genutzt werden.
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Kindergartenzuschüsse
Steuerfrei sind auch Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers. Dazu zählt die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung des Sprössling. Voraussetzung ist, dass diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
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Handykosten nach Aufwand
Steuer- und sozialversicherungsfrei ist die Überlassung betrieblicher Telekommunikationsgeräte
(z.B. Mobilfunktelefone, Hausanschluss) zur privaten Nutzung des Arbeitnehmers.
Die Anzahl und Wert der überlassenen Geräte ist unwichtig ebenso der Umfang der privaten Nutzung, d.h. auch die ausschließlich private Nutzung ist begünstigt.
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Erholungsbeihilfe
Erholungsbeihilfen sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Mitarbeiters. Diese können in Form von Barzuschüssen, aber auch als Sachbezug gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer z.B. einen Vertrag mit einem Hotel abschließt.
Anerkannt sind einmal jährlich 156 Euro für den Mitarbeiter, dazu 104 für dessen Partner und für jedes Kund noch einmal 52 Euro. Der gesamte Betrag muss mit 25% pauschal versteuert werden.
Möchte sich der Arbeitnehmer zu Hause erholen, ist das auch machbar, aber er muss dann Belege erbringen, dass das Geld für Erholungszwecke genutzt wurde. Beispielsweise für einen Tagesausflug oder in einen Vergnügungspark oder Ähnliches.
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Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vergüten. Üblicherweise werden pauschal
15 Arbeitstage angesetzt und mit 30 Cent pro Kilometer vergütet. Die Pauschalsteuer von 15% trägt der Arbeitgeber.
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Personalrabatte
Nicht nur im Supermarkt oder im Kaufhaus können Mitarbeiter häufig vergünstigt einkaufen. Personalrabatte sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die beiden Seiten zu Gute kommt.
Das Geld bleibt im Unternehmen und der Mitarbeiter bekommt mit den Rabatten einen spürbaren Preisnachlass auf die Waren des Betriebes.
Bis zu einem Betrag von 102 Euro monatlich bzw. 1.224 Euro im Jahr sind steuerlich anerkannt.
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